Mobile Alltagsunterstützung für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Unterstützungsangebot für Pflegebedürftige nach § 45 SGBXI
Allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben, steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro als zusätzliche Leistung der Pflegekasse zur Verfügung. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens der Pflegegrad 1.
Anerkannte Fachkräfte im Kreis Lippe können diese und andere zusätzlichen Leistungen nach einem Prüfungsverfahren anbieten.